Information der Öffentlichkeit gemäß § 8a StörfallV

Nach der Novellierung der 12. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Störfall-Verordnung – 12. BImSchV) ist die Bioenergie Wollbrandshausen – Krebeck eG als Betreiber einer Biogasanlage, die unter die Störfall-Verordnung fällt verpflichtet, bestimmte Informationen für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Dieser Pflicht kommen wir im Folgenden nach:

1. Name oder Firma des Betreibers und vollständige Anschrift des Betriebsbereichs:

Bioenergie Wollbrandshausen – Krebeck eG
Rote Straße 13
37434 Krebeck
Ansprechpartner: Karl Heine
Telefon: 05507/2552

2. Bestätigung, dass der Betrieb den Vorschriften dieser Verordnung unterliegt und dass der zuständigen Behörde die Anzeige nach § 7 Absatz 1 vorgelegt wurde.

Biogasanlage: Bioenergie Wollbrandshausen – Krebeck eG
Datum der Anzeige bei der Behörde: August 2017

3. Verständlich abgefasste Erläuterung der Tätigkeiten im Betriebsbereich.

Die Biogasanlage erzeugt im Rahmen einer regionalen Wertschöpfungskette Biogas aus folgenden Einsatzstoffen:

  • Milchkuhgülle
  • Schweinegülle
  • Maissilage
  • Ganzpflanzensilage

Tätigkeiten im Betriebsbereich:

  • Einlagerung von Biomasse in Form von Silagen oder Wirtschaftsdüngern
  • Entnahme von Biomasse und Zugabe in den Fermentationsprozess (Vorgruben, Fermenter)
  • Pumpvorgänge zwischen den Einbringsystemen, Fermentern, Nachgär- und Lagerbehälter
  • Zwischenlagerung der vergorenen Gärreste
  • Entnahme der vergorenen Gärreste zum Weitertransport und/oder Ausbringung als Wirtschaftsdünger auf landwirtschaftliche Flächen
  • Erzeugung von Biogas im gasdichten Fermentationssystem
  • Zwischenspeicherung des erzeugten Biogases im Gasspeichersystem
  • Verstromung des Biogases in Blockheizkraftwerken
  • Nutzung der Wärme zur Beheizung der Fermenter/ Nachgärer
  • Nutzung der Wärme zur Trocknung von Gärresten
  • Nutzung der Wärme in zwei Fernwärmenetzen

4. Gebräuchliche Bezeichnungen oder – bei gefährlichen Stoffen im Sinne der Stoffliste in Anhang I Nummer 1 – generische Bezeichnung oder Gefahreneinstufung der im Betriebsbereich vorhandenen relevanten gefährlichen Stoffe, von denen ein Störfall ausgehen könnte, sowie Angabe ihrer wesentlichen Gefahreneigenschaften in einfachen Worten.

17.600m3 Biogas, dies entspricht bei einer Dichte von 1,3 kg/m3 23.000 kg (Anhang I, Nr. 1.2.2, 12. BImSchV „Entzündbare Gase“ – Mengenschwelle: 10.000 kg).

5. Allgemeine Informationen darüber, wie die betroffene Bevölkerung erforderlichenfalls gewarnt wird; angemessene Informationen über das Verhalten bei einem Störfall oder Hinweis, wo diese Informationen elektronisch zugänglich sind.

Den Weisungen der Polizei und Feuerwehr ist im Störfall Folge zu leisten.

6. Datum der letzten Vor-Ort-Besichtigung nach § 17 Absatz 2 oder Hinweis, wo diese Information elektronisch zugänglich ist; Unterrichtung darüber, wo ausführlichere Informationen zur Vor-Ort-Besichtigung und zum Überwachungsplan nach § 17 Absatz 1 unter Berücksichtigung des Schutzes öffentlicher oder privater Belange nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den Zugang zu Umweltinformationen auf Anfrage eingeholt werden können.


7. Einzelheiten darüber, wo weitere Informationen unter Berücksichtigung des Schutzes öffentlicher oder privater Belange nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den Zugang zu Umweltinformationen eingeholt werden können.

Betriebe, die unter die Störfall-Verordnung (12. BImSchV) fallen, sind gemäß § 17 Abs. 2 StörfallV regelmäßig durch Vor-Ort-Besichtigungen von der zuständigen Behörde auf der Grundlage eines Überwachungsplanes nach § 17 Abs. 1 StörfallV zu überprüfen. Der Überwachungsplan wurde vom Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz erstellt und im Niedersächsischen Ministerialblatt Nr. 1072017 vom 15.03.2017 veröffentlicht. Die letzte Vor-Ort-Besichtigung fand am 22.04.2021 statt.
Für weiterführende Informationen zur Vor-Ort-Besichtigung und über den Zugang zu Umweltinformationen können Sie sich an das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Göttingen (Telefon: 0551/507001, poststelle@Gaa-goe.niedersachsen.de) wenden.